Lopende projecten

Für Betriebe bestimmter Wirtschaftszweige hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Pflichtprüfung eingeführt. Gemäß §34c GewO, in Verbindung mit der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV), ist für Darlehens- und Anlagevermittler, Grundstücks- und Wohnungsmakler, Bauträger und Baubetreuer eine Pflichtprüfung vorgesehen. Gegenstand dieser Prüfung ist insbesondere die ordnungsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber erhaltenen Gelder.

Durch diese Prüfungspflicht sollen zum einen die Interessen und das Kapital der Auftraggeber geschützt werden und zum anderen das Ansehen des betroffenen Berufsbilds geschützt werden.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne und führen diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch. Sprechen Sie uns einfach an.